Grundlagen und Systemarten - Einteilung und Klassifizierung - Leistungskennwerte - Regelwerke
Wissenswertes über Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Ortbeton
Regelwerke für FRS
EN1317
Die EN1317 regelt die Anforderungen und die Klassifizierung für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in den folgenden wesentlichen Teilen:
- Teil 1 beinhaltet die Terminologie und allgemeine Kriterien zu den Prüfverfahren
- Teil 2 regelt Leistungsklassen, Abnahmekriterien für Anprallprüfungen und Prüfverfahren für Schutzeinrichtungen und Fahrzeugbrüstungen
- Teil 3 regelt Leistungsklassen, Abnahmekriterien für Anprallprüfungen und Prüfverfahren für Anpralldämpfer
- Teil 4 regelt Leistungsklassen, Abnahmekriterien und Anprallprüfungen für Anfangs-, End- und Übergangskonstruktionen von Schutzeinrichtungen. Die EN1317-4 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen und ist nicht mehr gültig
- Teil 5 beinhaltet Anforderungen an die Produkte, Konformitätsverfahren und -bewertung für Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Der Teil 5 regelt auch die Anforderungen an Modifikationen von FRS.
Aktuell wird die EN1317 überarbeitet, das künftige Regelwerk soll im Kernbereich kompakter gestaltet werden. Die künftige EN 1317 wird zusätzlich neue eigens geregelte Teilbereiche in Form einer sogenannten technical specification (TS) enthalten wie z.B. den Teil EN1317-7 (AEK - Anfangs- und Endkonstruktionen).
RPS-Richtlinien
Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS) sind ein in Deutschland gültiges, führendes, technisches Regelwerk und behandeln die Einsatzanforderungen an dauerhaft eingesetzte passive Schutzeinrichtungen an Straßen. Sie unterscheiden zwischen abweisenden Schutzeinrichtungen (Betonschutzwände, Stahlschutzplanken) und auffangenden Schutzeinrichtungen (Anpralldämpfer).
Die RPS werden durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben. Derzeit ist die Ausgabe aus dem Jahr 2009 gültig, sie ersetzte die Ausgabe aus dem Jahr 1989. Aktuell wird die RPS 2009 seit mehreren Jahren überarbeitet bzw. fortgeschrieben. Der neue Entwurd beinhaltet eine Aufteilung in künftig drei Bereiche:
1. Allgemein
2. Autobahn
3. Landstraßen
Eine wesentliche Änderung wird die künftige Forderung nach L-Klassen anstatt, wie bisher nach H-Klassen sein: L-Klassen erfordern zwei PKW-Anprallversuche. Zum bisher bekannten TB11 kommt künftig der TB32 obligatorisch hinzu.
Die Teile 1. und 2. wurden vom FGSV Arbeitsausschuss bereits erstellt, aktuall werden die Kommentierungen eingearbeitet. Eine Einführung wird für 2026 oder 2027 erwartet.
Die RPS wird zusätzlich durch Einsatzempfehlungen – erstellt durch das Bund/Länder-Gremium für Fahrzeug-Rückhaltesysteme – ergänzt. Die Einsatzempfehlungen enthalten Hinweise zur Planung und Auswahl von Fahrzeug-Rückhaltesystemen sowie eine Zusammenstellung von häufigen Fragestellungen und Antworten (FAQs). Die „Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) abrufbar.
TK-FRS
Die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen“ (TK-FRS) in Deutschland enthalten eine Zusammenstellung von technischen Kriterien, welche im Zusammenhang mit Ausschreibungen bzw. für eine Prüfung von Anforderungen häufig verwendet werden. Die TK-FRS-Systemübersicht beinhaltet jene Systeme, welche von den Herstellern beantragt und von der BASt positiv begutachtet wurden und wird von der BASt erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Die Erfüllung der im Einzelfall von der ausschreibenden Stelle geforderten technischen Kriterien kann ein Bieter auch durch einen Einzelnachweis erbringen.
TLP-ÜK
Die „Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen“ (TLP-ÜK) wurden durch die BASt erstellt und enthalten Anforderungen an die Werkstoffe, die Konstruktionsmerkmale, die Dauerhaftigkeit, die Prüfung sowie die Lieferung und Wartung für den dauerhaften Einsatz. Übergangskonstruktionen (ÜK) verbinden zwei Schutzeinrichtungen verschiedener Bauart und/oder verschiedener Funktionsweise miteinander. Sie basieren auf den Regelungen der DIN V ENV 1317, Teil 4 (Ausgabe 2002) und ergänzen diese um besondere Regelungen für Übergangselemente und Anschlusskonstruktionen sowie Regelungen zur Bewertung der Prüfergebnisse.
Die TLP ÜK regelt weiterhin auch Übergangselemente (ÜE): sie sind eine Sonderform von ÜK und werden in einem eigenen Kapitel der TLP ÜK aufgeführt. ÜE müssen im Vergleich zu anprallgeprüften ÜK sehr strenge Anforderungen erfüllen; u.a. dürfen die Unterschiede der dynamischen Durchbiegungen von zwei zu verbindenden Schutzeinrichtungen in den TLP ÜK festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten.
Auch in Bezug auf die Bauart und Wirkungsweise von mittels ÜE zu verbindenden Schutzeinrichtungen gibt es strenge Vorgaben: Hersteller von Schutzeinrichtungen können ÜE beantragen; diese werden dann in einer TLP ÜK Bewertergruppe begutachtet und freigegeben oder abgelehnt.
Die Anzahl der Systemübergänge in Deutschland wird von den ÜE dominiert: während anprallgeprüfte ÜK bzw. deren Modifikationen knapp über 100 Einheiten liegen, sind mittlerweile weit mehr als 400 ÜE in der technischen Übersichtsliste (TÜL) gelistet.
Eine Nebenrolle in den TLP ÜK spielen Anschlusskonstruktionen (AK): sie verbinden zugelassene Schutzeinrichtungen mit Schutzeinrichtungen im Bestand, welche nicht mehr zugelassen sind für einen Neubau. AK benötigen keine Zulassung durch die BASt oder die TLP ÜK Bewertergruppe; sie müssen jedoch gemäß den Anforderungen der TLP ÜK konstruiert werden.
TLP AEK
Die „Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Anfangs- und Endkonstruktionen“ (TLP AEK) werden aktuell durch die FGSV erstellt und enthalten Anforderungen an die Werkstoffe, die Konstruktionsmerkmale, die Dauerhaftigkeit, die Prüfung sowie die Lieferung und Wartung für den dauerhaften Einsatz. Anfangs- und Endkonstruktionen stehen am Anfang und / oder am Ende von Schutzeinrichtungen. Sie basieren auf den Regelungen der DIN CEN/TS 1317-7:2024. (TS = Technical specification).
Die Einführung des Regelwerks ist für das Jahr 2026 vorgesehen und ist ein wichtiges Begleit-Regelwerk für die neue RPS 202X.
ZTV FRS
Die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV-FRS) werden durch die FGSV erstellt und beschreiben Anforderungen und Verfahrensregeln für die Installation und Reparatur von permanent eingesetzten Fahrzeug–Rückhaltesystemen. Das Regelwerk beinhaltet allgemeine Kapitel für alle FRS sowie nach Typ von Schutzeinrichtungen (BSWO, BSWF, SP) unterteilte spezifische Kapitel mit entsprechend individuellen Anforderungen.
Die ZTV-FRS basieren auf den Regeln der EN1317 sowie auf nationalen Anforderungen und werden im Regelfall für Installationen von FRS in den Bauverträgen als enthaltenes Standard-Regelwerk vereinbart.
Mit Bezug auf die aktuelle Fassung der ZTV FRS 2013 (Fassung 2017) ist auch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 27/2023 zu beachten: Dort werden aktualisierte ergänzende Anforderungen an Reparaturen von FRS geregelt, in welchem auch aktualisierte Reparaturkriterien für Schutzeinrichtungen aufgeführt sind. Für Reparaturen von Betonschutzwänden sind die Kriterien sehr übersichtlich in Tabellenform aufgeführt.