Ausgebildetes Personal

Sicherheit - ausgebildetes Personal - Unterlage und Untergrund - Installation - Aus gutem Grund

Wissenswertes über Ortbetonschutzwände

Ausgebildetes Personal ist eine der Grundvoraussetzungen

Das Personal der Einbaukolonne muss eine vorgegebene Qualifikation nachweisen können. Eine speziell nach den Anforderungen aus der ZTV-FRS ausgebildete Montage­fachkraft für Betonschutzwände im Ortbeton­verfahren (Mfk-BSWO) hat dabei eine Schlüssel­rolle bei der Installation von BSWO. In einem vielschichtigen, umfangreichen Lehrgang mit schriftlicher Abschluss­prüfung werden alle relevanten Inhalte und Kenntnisse über Fahrzeug-Rückhaltesysteme, der zugehörigen Regelwerke, des Arbeitsschutzes, den Beton­eigenschaften sowie der Herstellung von Ortbeton­schutzwänden vermittelt. Der Lehrgang mit einem Gesamtumfang von 48 Unterrichts­stunden wird durch die Gütegemeinschaft Beton­schutzwand und Gleitformbau (GBG) durchgeführt.

Das erworbene Zertifikat hat eine Gültigkeit von 4 Jahren, die Verlängerung der Zulassung erfordert den erfolgreichen Besuch eines Aufbau­lehrganges. Durch die somit vorgegebenen regelmäßigen Nach­schulungen sind die Montage­fachkräfte immer auf dem aktuellen Stand der Regel­werke und der Technik.

Die Maschinen­führer von Gleitschalungs­fertigern müssen auf die jeweils eingesetzten Geräte geschult sein.

Wenn bei der Herstellung von BSWO Längs­bewehrungs­elemente miteinander verschweißt werden, müssen die Schweißer neben der grundsätzlichen Schweißer-Zertifizierung einen Zusatz­nachweis gemäß den Anforderungen aus der DIN EN 17660-1 (Schweißen von Betonstahl) vorweisen können.

Im Herstellungs­betrieb muss weiterhin mindestens ein Mitarbeiter eine höhere beton­spezifische Ausbildung (E-Schein) nachweisen können.