Grundlagen zu Ortbetonschutzwänden

Sicherheit - ausgebildetes Personal - Unterlage und Untergrund - Installation - Aus gutem Grund

Wissenswertes über Ortbetonschutzwände

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) werden in Deutschland basierend auf den Forderungen der Richt­linien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) geplant und installiert.

An die Herstellung bzw. Installation von FRS werden hohe Qualitäts­anforderungen gestellt. Die In­stallation muss gemäß der aktuellen Einbau­anleitung des Herstellers erfolgen. In der Regel werden für die Her­stellung von FRS die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV-FRS) mit im Bauvertrag vereinbart.

FRS müssen grundsätzlich eine Dauerhaftigkeit von mindestens 25 Jahren aufweisen, d.h. die Aufrecht­erhaltung der Leistungs­eigenschaften bei der Anprall­prüfung muss für mindestens 25 Jahre garantiert werden.

Sicherheit steht an erster Stelle

Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden in akkreditierten Prüf­instituten (z.B. DSD – Alhaming/Österreich, Fakt Motion – Memmingen/Deutschland) einer Typprüfung (englisch TT = Type Testing, vormals ITT = Initial Type Testing) unterzogen. Hierbei werden die definierten Leistungs­eigenschaften und –kennwerte ermittelt.

Ortbetonschutzwände (BSWO) bieten konstruktions- und herstellungsbedingt sehr gute Eigenschaften. Bei der Herstellung von BSWO haben Unebenheiten in der Unterlage keinen nachteiligen Einfluss, da das System immer und an jeder Position so mit der Unterlage verbunden wird, wie es auch in der Theorie vorgesehen ist. Durch die grundsätzlich lotrechte Installation spielen auch Längs- oder Querneigungen in der Unterlage keine Rolle.

PKW-Anpralle sowie Anpralle von leichten LKW haben in der Regel keinen Einfluss auf die Ortbetonschutzwände, d.h. es gibt keine dynamische Durch­biegung und keine Beschädigung im Betongefüge. Im Vergleich zu den Stahlschutz­planken, wo jeder Fahrzeug-Anprall zwangsläufig zu einer Reparatur führt und auch zu den Betonschutzwänden aus Fertigteilen, wo auch PKW-Anpralle Reparaturen erfordern können, haben Ortbetonschutzwände insgesamt betrachtet den geringsten Reparaturbedarf. Das bedeutet zusätzliche Sicherheit über den Betrieb hinaus.

Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Mittelstreifen von Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen (z.B. Autobahnen) kommt eine besondere Bedeutung zu, hier geht es darum, einen Durchbruch von Fahrzeugen auf die Gegen­fahrbahnen zu vermeiden. Dieser Anforderung wird auch in der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) Rechnung getragen. Sie empfiehlt, Fahrzeug-Rückhaltesysteme in stark belasteten Strecken­abschnitten grundsätzlich in Betonbauweise auszuführen.

Ortbetonschutzwände haben im Vergleich zu den anderen Systemen in der Regel auch eine höhere Rest­sicherheit. LINETECH hat die Rest­sicherheiten von drei verschieblichen Systemen mittels rechnerischem Ersatz­verfahren ermittelt: Die Faktoren liegen im Bereich von 3–4 für den Bereich der elastischen Verformungen. Berücksichtigt man zusätzlich die Zugfestigkeiten der eingesetzten Längs­bewehrungselemente sowie die Erhöhung der Traglasten bei sehr kurzen Belastungen (Schocklasten), erhöht sich die Restsicherheit entsprechend zusätzlich.

Ortbetonschutzwände (BSWO) sind keine Bauprodukte, sondern Bauwerke, welche vor Ort auf der Baustelle hergestellt werden. Die Nachweise und die Dokumentation der Leistungs­fähigkeit sowie der Nachweis einer funktionierenden Eigen­überwachung des Herstell­betriebes basieren auf dem Vergleichs­verfahren für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (VGVF BSW O) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Die Einhaltung der Qualität bei der Herstellung von BSWO wird bei jedem Herstellungs­betrieb zu Beginn über eine Erstinspektion und in Folge einmal jährlich in einem „In-Situ-Production-Control“ Audit (IPC Audit) durch einen akkreditieren Betrieb geprüft und zertifiziert. Jeder Betrieb muss für jede Ortbetonschutzwand, welche installiert werden soll, über eine gültige Urkunde nach dem VGVF BSW O verfügen. Alle hergestellten BSWO müssen fachgerecht gemäß den Anforderungen aus der ZTV-FRS gekennzeichnet werden.