Die Herstellung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) in Ortbetonbauweise erfolgt basierend auf einer Reihe von Regelwerken. Diese stellen sicher, dass die Systeme gemäß den Vorgaben der Hersteller, der Genehmigungsbehörde sowie den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen.
Die führenden Unterlagen für die Herstellung von FRS aus Ortbeton sind:
- Einbauanleitung des Herstellers
- In Situ Production Control (IPC) Handbuch des Herstellungsbetriebes
- Vergleichsverfahren Betonschutzwand in Ortbetonbauweise (VGVF BSW O) 2013
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV-FRS)
- Regelwerke zur Sicherstellung der Betonqualität; im Wesentlichen die EN 206 und für Deutschland die nationalen Anhänge DIN 1045-2 bzw. -3.
Der Betoneinbau vor Ort wird neben der geforderten Eigenüberwachung durch ein zertifiziertes Betonlabor zusätzlich durch eine Fremdüberwachung durch einen akkreditierten Betrieb überprüft (ÜK 2 = Überwachungsklasse 2).
Alle Herstellungsbetriebe für Ortbetonschutzwände müssen sich gemäß den Vorgaben aus dem VGVF BSW O jährlich einem sogenannten IPC Audit unterziehen, in welchem der gesamte Qualitätsprozess überprüft wird. Ortbetonschutzwände (BSW O) sind übrigens aktuell die einzigen Schutzeinrichtungen, welche wiederkehrende Qualtitätszertifizierungen für den Einbau vor Ort ableisten müssen. Derartige Mechaninsmen gibt es aktuell nicht für SP und auch nicht für BSW F.