Grundlagen und Systemarten - Einteilung und Klassifizierung - Leistungskennwerte - Regelwerke
Wissenswertes über Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Ortbeton
Einteilung und Klassifizierung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Gruppen von FRS
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) werden unterschieden nach Einsatzfunktion bzw. Einsatzbereichen. Die Systeme werden wie folgt eingruppiert:
- Schutzeinrichtungen (SE):
Schutzeinrichtungen sind Fahrzeug-Rückhaltesysteme entlang von Streckenabschnitten oder auf Bauwerken.Die Installation kann entweder im Mittelstreifen oder entlang des Seitenstreifens erfolgen. Zu den Bauwerken gehören neben den Brücken unter anderem auch Stützwände. Schutzeinrichtungen für Bauwerke werden mittels eines speziellen Anprallversuchs auf einer nachgebildeten Brückenkappe (Richtzeichnung Kap 1 gemäß ZTV-ING) getestet.
Beim Anprallversuch muss in der Schutzeinrichtung eine Dilatation verbaut sein und es werden auch die Kräfte auf das Brückenkappen-Element während des Anpralls gemessen und es erfolgt eine Einstufung in eine der vier Brückenlastklassen A – D.
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Übergänge von Schutzeinrichtungen (ÜK, ÜE, AK):
Werden zwei verschiedene Schutzeinrichtungen miteinander verbunden, kommen Systemübergänge zum Einsatz. Sind die beiden zu verbindenden Systeme mit Blick auf die Bauart und / oder Funktionsweise unterschiedlich, kommen immer Übergangskonstruktionen (ÜK) zum Einsatz. Für die Zulassung der Systeme sind Anprallprüfungen erforderlich.
Sind die beiden zu verbindenden Schutzeinrichtungen hinsichtlich Bauart und Funktionsweise vergleichbar, kann bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen (TLP-ÜK) ein Übergangselement eingesetzt werden. Diese Systemübergänge erfordern keine Anprallprüfung, müssen jedoch von einer Bewertergruppe TLP-ÜK positiv bewertet werden.
Anschlusskonstruktionen werden eingesetzt, um Schutzeinrichtungen im Bestand (Altsysteme, nicht mehr bei der BASt gelistet) an aktive Schutzeinrichtungen anzubinden. Die Anforderungen hierzu werden in der TLP-ÜK geregelt, eine Begutachtung durch die TLP-ÜK Bewertergruppe ist nicht erforderlich.
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Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK):
Schutzreinrichtungen sollen am Anfang und am Ende mit einer Anfangs- bzw. Endkonstruktion (AEK) ausgestattet werden. In der Regel werden diese als Absenkungen ausgeführt. Der Mindestwert für eine Absenkung beträgt 1 : 5. Anpralldämpfer können auch als AEK eingesetzt werden.
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Anpralldämpfer (APD):
Anpralldämpfer (APD) haben die Aufgabe, anprallende Fahrzeuge zurück in den Verkehrsraum zu lenken oder bei frontalem Anprallen das Fahrzeug möglichst weich abzubremsen.