Grundlagen und Systemarten - Einteilung und Klassifizierung - Leistungskennwerte - Regelwerke
Wissenswertes über Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Ortbeton
Einteilung und Klassifizierung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Gruppen von FRS
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) werden unterschieden nach Einsatzfunktion bzw. Einsatzbereichen. Die Systeme werden wie folgt eingruppiert:
- Schutzeinrichtungen (SE):
Schutzeinrichtungen sind Fahrzeug-Rückhaltesysteme entlang von Streckenabschnitten oder auf Bauwerken.Fahrzeugrückhaltesystem entlang eines Streckenabschnittes Fahrzeugrückhaltesystem auf einem Bauwerk Die Installation kann entweder im Mittelstreifen oder entlang des Seitenstreifens erfolgen. Zu den Bauwerken gehören neben den Brücken unter anderem auch Stützwände. Schutzeinrichtungen für Bauwerke werden mittels eines speziellen Anprallversuchs auf einer nachgebildeten Brückenkappe (Richtzeichnung Kap 1 gemäß ZTV-ING) getestet.
Beim Anprallversuch muss in der Schutzeinrichtung eine Dilatation verbaut sein und es werden auch die Kräfte auf das Brückenkappen-Element während des Anpralls gemessen und es erfolgt eine Einstufung in eine der vier Brückenlastklassen A – D.
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Übergänge von Schutzeinrichtungen (ÜK, ÜE, AK):
Werden zwei verschiedene Schutzeinrichtungen miteinander verbunden, kommen Systemübergänge zum Einsatz. Sind die beiden zu verbindenden Systeme mit Blick auf die Bauart und / oder Funktionsweise unterschiedlich, kommen immer Übergangskonstruktionen (ÜK) zum Einsatz. Für die Zulassung von ÜK sind Anprallprüfungen erforderlich; Modifikationen von anprallgeprüften Systemen sind möglich.
Sind die beiden zu verbindenden Schutzeinrichtungen hinsichtlich Bauart und Funktionsweise vergleichbar, kann bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen (TLP-ÜK) ein Übergangselement eingesetzt werden. Diese Systemübergänge erfordern keine Anprallprüfung, müssen jedoch von einer Bewertergruppe TLP-ÜK positiv bewertet werden.
Anschlusskonstruktionen werden eingesetzt, um Schutzeinrichtungen im Bestand (Altsysteme, nicht mehr bei der BASt gelistet) an aktive Schutzeinrichtungen anzubinden. Die Anforderungen hierzu werden in der TLP-ÜK geregelt, eine Begutachtung durch die TLP-ÜK Bewertergruppe ist nicht erforderlich.
Siehe hierzu auch den Abschnitt Regelwerke - TLP ÜK.
Übergangskonstruktion
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Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK):
Schutzreinrichtungen sollen am Anfang und am Ende mit einer Anfangs- bzw. Endkonstruktion (AEK) ausgestattet werden. In der Regel werden diese als Absenkungen ausgeführt, welche mit einer Neigung von 1 : 5 ausgeführt werden. Anpralldämpfer können auch als Anfangskonstuktion eingesetzt werden. Aufgrund der Rücknahme der EN1317-4 und der Fertigstellung der technischen Spezifikation EN 1317-7 ist es erforderlich, ein nationales Regelwerk für AEK einzuführen. Der dafür einberufene Arbeitskreis hat den Entwurf fertiggestellt und es wird davon ausgegangen, dass das Regelwerk TLP AEK (technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Anfangs- und Endkonstruktionen) im Jahr 2026 eingeführt wird.
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Anpralldämpfer (APD):
Anpralldämpfer (APD) haben die Aufgabe, anprallende Fahrzeuge zurück in den Verkehrsraum zu lenken oder bei frontalem Anprallen das Fahrzeug möglichst weich abzubremsen.