Sicherheit - ausgebildetes Personal - Unterlage und Untergrund - Installation - Aus gutem Grund
Wissenswertes über Ortbetonschutzwände
Ausgebildetes Personal ist eine der Grundvoraussetzungen
Das Personal der Einbaukolonne muss eine vorgegebene Qualifikation nachweisen können. Eine speziell nach den Anforderungen aus der ZTV-FRS ausgebildete Montagefachkraft für Betonschutzwände im Ortbetonverfahren (Mfk-BSWO) hat dabei eine Schlüsselrolle bei der Installation von BSWO. In einem vielschichtigen, umfangreichen Lehrgang mit schriftlicher Abschlussprüfung werden alle relevanten Inhalte und Kenntnisse über Fahrzeug-Rückhaltesysteme, der zugehörigen Regelwerke, des Arbeitsschutzes, den Betoneigenschaften sowie der Herstellung von Ortbetonschutzwänden vermittelt. Der Lehrgang mit einem Gesamtumfang von 48 Unterrichtsstunden wird durch die Gütegemeinschaft Betonschutzwand und Gleitformbau (GBG) durchgeführt.
Das erworbene Zertifikat hat eine Gültigkeit von 4 Jahren, die Verlängerung der Zulassung erfordert den erfolgreichen Besuch eines Aufbaulehrganges. Durch die somit vorgegebenen regelmäßigen Nachschulungen sind die Montagefachkräfte immer auf dem aktuellen Stand der Regelwerke und der Technik.
Die Maschinenführer von Gleitschalungsfertigern müssen auf die jeweils eingesetzten Geräte geschult sein.
Wenn bei der Herstellung von BSWO Längsbewehrungselemente miteinander verschweißt werden, müssen die Schweißer neben der grundsätzlichen Schweißer-Zertifizierung einen Zusatznachweis gemäß den Anforderungen aus der DIN EN 17660-1 (Schweißen von Betonstahl) vorweisen können.
Im Herstellungsbetrieb muss weiterhin mindestens ein Mitarbeiter eine höhere betonspezifische Ausbildung (E-Schein) nachweisen können.