Anschlusskonstruktionen sind Verbindungen zwischen einer in der TK FRS gelisteten Schutzeinrichtung und einem Altsystem im Bestand. Anschlusskonstruktionen sollen nur in Einzelfällen zum Einsatz kommen, vorrangiges Ziel soll es sein Altsysteme zu ersetzen. Die Anforderungen bzw. Konstruktionsrichtlinien sind in der TLP ÜK 2017 aufgeführt. Anschlusskonstruktionen benötigen – im Gegensatz zu Übergangskonstruktionen und Übergangselementen – keine Begutachtung durch die BASt.