Schutzeinrichtungen (SE) für permanente Installationen werden in drei verschiedene Rückhaltevermögen- bzw. Aufhaltevermögen-Kategorien unterteilt: normales, höheres und sehr hohes.
1. Normales Rückhalte- bzw. Aufhaltevermögen beinhaltet die Aufhaltestufen N1 und N2, die Anprallprüfungen werden nur mit PKW durchgeführt. N1- und N2-Systeme werden in der Regel nur auf untergeordneten Straßen eingesetzt.
2. Höheres Rückhalte- bzw. Aufhaltevermögen enthält die Aufhaltestufen H1, H2 und H3, in Deutschland kommen derzeit H1- und H2-Systeme zum Einsatz. Bei diesen Aufhaltestufen werden neben den PKW auch LKW bis 16 t und Busse Anprallprüfungen unterzogen. H2-Schutzeinrichtungen werden überwiegend im Bundesfernstraßennetz eingesetzt und sind gemäß der aktuellen RPS 2009 beispielsweise die Mindestforderung für Installationen in Mittelstreifen von Autobahnen.
3. Sehr hohes Rückhalte- bzw. Aufhaltevermögen wird durch die beiden Aufhaltestufen H4a und H4b definiert. in Deutschland kommen bei Schutzeinrichtungen mit sehr hohem Aufhaltevermögen aktuell H4b-Systeme zum Einsatz. Zusätzlich zu den PKW-Anprallversuchen müssen H4b-Schutzeinrichtungen auch den Anprallversuch eines 38-Tonner Sattelzugs (TB81) bestehen.
Die H-Aufhaltestufen beinhalten einen PKW-Anprallversuch (TB11) und je nach Aufhaltestufe ein Schwerfahrzeug (LKW oder Bus). Das soll sich künftig ändern in Deutschland: Mit der Einführung der L-Aufhaltestufen kommt zu dem aktuellen TB11 und dem jeweils aktuellen Schwerfahrzeug ein zweiter PKW-Anprallversuch (TB32) hinzu. Der TB32 Anprallversuch wird mit einem 1,5 t schweren PKW und einer Geschwindigkeit von 110 km/h bei einem 20° Anprallwinkel durchgeführt. Die dabei wirkende Anprallenergie ist etwa doppelt so hoch wie beim TB11.
Für die künftige Installation von Schutzeinrichtungen mit höherem und sehr hohem Aufhaltevermögen in Deutschland bedeutet dies, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit L1, L2 und L4b-Systeme zum Einsatz kommen werden.
Bei Schutzeinrichtungen mit höherem und sehr hohem Rückhalte- bzw. Aufhaltevermögen steht die Standfestigkeit und der Widerstand bei Anprallereignissen mit Schwerfahrzeugen im Vordergrund. Das wichtigste Ziel besteht darin, Fahrzeug Durchbrüche zu verhindern. Dabei ist es wünschenswert, dass Schutzreinrichtungen bei den Anprallversuchen nicht “am Limit” der EN 1317 entlang laufen, sondern ein ausreichendes Maß an Restsicherheit beinhalten.
Die Gütegemeinschaft Betonschutzwand & Gleitformbau e.V. (GBG) hat die Grundlagen und Zusammenhänge der beiden führenden Leistungskennwerte Wirkungsbereich (W) und Fahrzeug-Eindringung (VI) umfangreich analysiert und in einem Fachbeitrag in den Fachzeitschriften Straße & Autobahn (S+A) sowie Straßenverkehrstechnik (SVT) veröffentlicht. Dabei wurde auch ein neuer Kennwert “WVI” generiert, welcher es erstmals ermöglicht, Schutzeinrichtungen in einer Abbildung übersichtlich und objektiv zu vergleichen.
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LINETECH – unverschiebliche und damit reparaturarme Schutzeinrichtungen sind unser Markenzeichen.