Die EN 1317 regelt Leistungsklassen und Aufhaltestufen von Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS). Die Leistungsklassen (z.B. TB 11, TB 51, etc.) definieren unter anderem auch die Anprallgeschwindigkeiten und die Anprallwinkel. Die zulässigen Abweichungen der Sollwerte werden dabei über eine vorgegebene Toleranzgrenze geregelt. Die zulässigen Abweichungen verlaufen dabei nicht durchgehend konstant. Im Bereich einer Geschwindigkeitsabweichung von 0 – 2% und von 5 – 7% verändert sich die Toleranzgrenze für die zulässige Winkelabweichung.
Liegt der Schnittpunkt der Abweichungen aus Geschwindigkeit und Anprallwinkel außerhalb der Toleranzgrenze, gilt ein Anprallversuch als nicht bestanden. Beim Anprallversuch wird weiterhin eine sogenannte Exit-Box definiert. Ein anprallendes Fahrzeug darf diese je nach Fahrzeugabmessungen individuell große Exit – Box nach dem Ablösen vom FRS nicht verlassen, da der Anprallversuch ansonsten als nicht bestanden gewertet wird.