Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) gehören zu den Straßenausstattungen und sind integrale Bestandteile von Straßenverkehrsnetzen. Schutzeinrichtungen (SE) bilden dabei den Hauptanteil der entlang unserer Straßen installierten Systeme.
Während FRS wie z.B. Anfangs- bzw. Endkonstruktionen oder auch Anpralldämpfer „nur“ auf den Anprall von PKW geprüft und zugelassen werden, müssen Schutzeinrichtungen auch Anprallen von Schwerfahrzeugen wie LKW und Bussen widerstehen können. Die „Königsklasse“ der Schutzeinrichtungen mit sehr hohem Aufhaltevermögen stellen dabei die Aufhaltestufen H4a / L4a bzw. H4b / L4b dar. In Deutschland kommen diesbezüglich aktuell Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufen H4b zum Einsatz; mit der Einführung der neuen RPS sollen dann L4b Systeme zum Einsatz kommen. Die Prüfung und Zulassung basiert auf erfolgreichen Anprallversuchen von 38 – Tonnen Sattelzug-LKW. H4a bzw. L4a Aufhaltestufen erfordern Anprallversuche mit 30-Tonnen LKW und kommen beispielsweise in Irland zum Einsatz. Der Unterschied der L-Klassen zu den H-Klassen besteht in einem zusätzlichen TB32 PKW-Anprallversuch: ein 1,5 t schwerer PKW wird mit 110 km/h unter einem Anprallwinkel von 20° auf die Schutzeinrichtung gefahren.
Schutzeinrichtungen in Ist-Installationen bilden die Basis für das dort jeweils vorliegende Sicherheitsniveau und definieren dabei aber auch gleichzeitig den erforderlichen Aufwand an Reparatur- und Wartungsarbeiten über die gesamte Betriebszeit. Eine wichtige Püfung für die Planung einer realen Installation ist die Übertragbarkeit der anprallgeprüften Leistungsdaten in die jeweilige Örtlichkeit. In Deutschland soll die Betriebsdauer von Straßen mindestens 25 Jahre betragen; darauf basierend müssen alle FRS eine Dauerhaftigkeit – d.h. eine Garantie auf die anprallgeprüften Leistungsdaten – von 25 Jahren nachweisen. Schutzeinrichtungen werden in Deutschland unterteilt in Strecken- und Bauwerksysteme.
Schutzeinrichtungen für Bauwerke werden auf Brücken oder auf Stützwänden installiert. Im Vergleich zu den Strecken-Schutzeinrichtungen müssen sie zusätzliche spezifische Anforderungen erfüllen. Die Anprallprüfungen müssen auf Konstruktionen basierend auf einer Brückenkappen – Nachbildung gemäß ZTV ING, RiZ Kap 1 durchgeführt werden. Der Prüfaufbau beinhaltet dabei eine 12 m lange „schwimmend gelagerte“ Sektion, welche die Anprallkräfte während des Anprallversuchs messen soll. Aktuell gibt es nur zwei Prüfinstitute, welche über eine solche „zugelassene“ Konstruktion verfügen.
In Fachkreisen ist unbestritten, dass unverschieblich anprallgeprüfte Schutzeinrichtungen im Regelfall auch über die gesamte Betriebszeit keine Reparaturen erfordern. Ob eine Schutzeinrichtung unverschieblich ist oder nicht, wird in den Anprallprüfungen ermittelt. Hierzu wird bei allen Fahrzeugprüfungen (LKW, Busse, aber auch alle PKW) die maximale seitliche Bewegung der Schutzeinrichtung während des Anpralls ermittelt. Dieser Leistungskennwert wird als dynamische Durchbiegung (Ddyn) bezeichnet. Beträgt dieser Wert 0,0 m, wird die Schutzeinrichtung als unverschieblich bezeichnet. Einige wenige Schutzeinrichtungen werden in den Prüfinstituten zudem nur einmalig installiert und alle Anprallprüfungen werden dann auf dieses eine System gefahren, zum Teil auch immer auf den gleichen Anprallpunkt. Unverschiebliche und insbesondere dabei mehrfach angefahrene Systeme sind Premium-Schutzeinrichtungen und dürfen mit Recht auch als besonders robust und damit auch als besonders reparatur-unanfällig bezeichnet werden.
Mit Blick auf Hinterfüllungen entlang von Schutzeinrichtungen dürfen für eine Anwendung in Ist-Installationen ausschließlich unverschieblich anprallgeprüfte Schutzeinrichtungen verwendet werden. Hinterfüllungen eignen sich insbesondere im Mittelstreifen: durch das zusätzliche Erdstoffpaket zwischen zwei einseitig wirkenden Schutzeinrichtungen wird das Aufhaltevermögen signifikant erhöht. Dies gilt insbesondere für Sektoren mit unterschiedlichen Fahrbahnhöhen am Mittelstreifen (z.B. Kurvenbereiche). Aber auch in Wasserschutzgebieten bieten Hinterfüllungen entlang von Betonschutzwänden große wirtschaftliche und umweltspezifische Vorteile in Bezug auf die erforderliche sichere Oberflächenwasser-Abführung – auf den Einsatz von im Erdreich installierten künstlichen Wasserführungs- bzw. Dichtebenen kann vollständig verzichtet werden.
Während in Deutschland schon seit geraumer Zeit unverschiebliche (Ddyn = 0,0 m) H2-Schutzeinrichtungen verfügbar sind, gab es bis vor kurzem in der Aufhaltestufe H4b ausschließlich Systeme mit seitlicher Verschiebung, also mit dynamischer Durchbiegung (Ddyn > 0,0 m). Die Betonung liegt auf „bis vor kurzem“: Nach der erfolgreichen Prüfung und Einführung der ersten unverschieblichen H4b-Schutzeinrichtung LT 404 für die Strecke Ende 2023 hat LINETECH im November diesen Jahres das profilgleiche H4b-Bauwerksystem LT 401 BW unverschieblich geprüft, die Zulassung ist in Vorbereitung.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass unverschiebliche Schutzeinrichtungen außerordentlich nachhaltig sind, denn: Was nicht repariert werden muss, vermeidet serienmäßig ressourcenbindende, kostenintensive, staubildende Reparaturen und garantiert damit gleichzeitig auch die maximale Verfügbarkeit unserer Straßenverkehrsnetze.
LINETECH – unverschiebliche, robuste, nachhaltige Standfestigkeit 4.2