Die EN 1317 erhält kurzfristig eine neue wichtige Fahrzeugprüfung: TB11.11

Neue Fahrzeugprüfung EN 1317 TB11.11 Euro N-CAP

Die Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) werden zeitnah eine neue wichtige Fahrzeugprüfung erhalten. Insbesondere die Corona Einschränkungen haben dafür gesorgt, dass länderübergreifend ein extrem starker Anstieg an Fahrten von verkeideten Narren in PKW festgestellt wurde.

Der rheinländische Spiegelausschuss der EN 1317 hat aus diesem Grund am 11. November 2022 eine Kampagne für sicheres Fahren von Narren auf unseren Straßen entwickelt. Der Entwurf ist zwischenzeitlich in Brüssel angekommen und die Regelwerk-Schreiber dort arbeiten fieberhaft an einer Notverordnung, um schon im laufenden Jahr erste Prüfungen zu ermöglichen.

Der Textentwurf für die aufzunehmende neue Fahrzeugprüfung passte im Entwurf auf ganze 5 Bierdeckel und umfasst die folgenden Prüfkriterien:

Prüfkriterien für die neue PKW – Fahrzeugprüfung TB11.11

Werden alle nachfolgenden Prüfkriterien eingehalten, darf der Anprallwinkel bei einem TB11.11 von 20 auf 11 Grad reduziert werden, alle anderen Prüfkriterien der EN 1317-1 und EN 1317-2 TB11 bleiben gültig:

  • Die Fahrzeugprüfung muss an einem 11.11 durchgeführt werden, das Fahrzeug muss den Erstkontakt am vorgesehenen Anprallpunkt genau um 11:11 Uhr nachweisen.
  • Der Anprallversuch darf nicht mit dem üblicherweise verwendeten Horn gestartet werden. Der Start muss zwingend mit einem Hallermarsch erfolgen und der Schallpegel muss mindestens 111 dB(A) am Anprallpunkt betragen.
  • Der eingesetzte Crash-Test Dummy muss eine Narrenkappe tragen, diese darf beim Anprall nicht vom Kopf des Dummy herunterfallen. Damit erfüllt der Anprallversuch dann automatisch auch den Euro NCAP Standard (NCAP = Narrenkapp).
  • Anprallheftigkeit: Der Crash-Test Dummy muss  während des Anpralls eine Flasche alkoholfreies Bier (0,5 Liter) in der Hand halten. Diese muss mindestens zu 4 / 5 gefüllt sein und darf beim Anprallversuch weder kaputtgehen, noch mehr als 0,1 Liter Inhalt verlieren oder dem Dummy aus der Hand fallen.
  • Jedes Fahrzeug muss mindestens 25 kg Wurfmaterial (z.B. Kamelle) als Ballast mitführen. Während der Fahrt durch die sogenannte Exit-Box müssen mindestens 12,5 kg des Wurfmaterials das Prüffahrzeug kontrolliert verlassen und über die Exit-Box Grenzlinie fliegen, ohne dass anwesende Personen entlang der Exit-Box oder gar auf dem Prüfgelände gefährdet werden.

Die Notfallverordnung soll nach aktuellem Kenntnisstand am 1. April 2023 in einer Sondersitzung per EU-Dekret eingeführt werden.

Wussten Sie eigentlich schon, dass der Karneval oder die Fassenacht viele unterschiedliche Herkunftsmyten mit sich führen? Eine Herkunft wäre demnach die Kombination der beiden latainischen Wörter “carne” (Fleich) und “vale” (gehen) = “carnevale” liegen, was auch sinngemäß dem Wort der “Fastnacht” = “Fasten-Nacht” übereinstimmen würde.

Aber es gibt beispielsweise auch eine Variante, in welcher “carne” und “valere” kombiniert werden, um eine gänzlich andere Bedeutung zu erzielen. Für diese These spricht, dass im Rheinland nach der Übernahme durch die Preussen spezifische Regeln und Gesetze für die Karnevalszeit geschrieben werden mussten, da den Preussen die Fassenachtszeit zu wild und zu unkontrollierbar erschien und sogar ein Verbot der närrischen Zeit im Raum stand…

Wir wünschen allen fassenachtsbegeisterten unter Ihnen eine(n) tollen Karneval, Fasching, Fasent, Fassenacht, etc. bis zum Aschermittwoch und allen weniger fassenachtsbegeisterten unter Ihnen ausreichend Fluchtmöglichkeiten, um dem Trubel zu entkommen.