Schutzeinrichtungen – Frei aufgestellt versus eingespannte Systeme

Frei aufgestellte und eingespannte Systeme

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) werden in vielfältiger Art und Weise konzipiert und einer EN 1317 Typprüfung unterzogen. Bei den Schutzeinrichtungen (SE) wird grundsätzlich unterschieden in die Systemarten Stahlschutzplanken (SP) und Betonschutzwände (BSW). Die BSW sind wiederum unterteilt in BSW in Fertigteilbauweise (BSWF) und Ortbetonbauweise (BSWO).

SP werden von Hause aus immer eingespannt installiert; entweder werden die Pfosten im Baugrund gerammt oder die Pfosten werden mittels Fußplatten auf einem Fundament verankert. Bei BSW wird unterschieden in frei aufgestellte Systeme und in eingespannte Systeme. Eine freie Aufstellung bedeutet, dass die SE nicht mit der darunter liegenden Unterlage (gebunden oder ungebunden) mechanisch verbunden oder verankert ist. Zu den frei aufgestellten Systemen zählen auch reine Lagesicherungen für BSW auf Bauwerken; diese sind gemäß ZTV FRS vorgeschrieben, um ein abrutschen der SE über die Betriebsjahre zu vermeiden. Eingespannte Systeme verfügen entweder über eine mechanische Verbindung (z.B. eine Nut in der Unterlage) oder Verbundanker (für gebundene Unterlagen) bzw. Rammdorne (für ungebundene Unterlagen). Eingespannte Systeme verfügen gegenüber frei aufgestellten Systemen i.d.R. über ein größeres Aufhaltevermögen.

Soll das Leistungsvermögen von frei aufgestellten Systemen erhöht werden, ist dies i.d.R. nur über eine Massenzunahme der SE oder über eine Erhöhung des Längsbewehrungsgrades (Anzahl / Durchmesser der Längsbewehrungselemente) möglich. Ein gutes Beispiel hierfür ist die LINETECH LT 104 Schutzeinrichtung für die Aufhaltestufe H4b, welche frei aufgestellt einen Wirkungsbereich W2 erzielt hat. Die Unterlage besteht aus einer 20 cm hohen gebundenen Unterlage. Die freie Aufstellung ermöglicht von Hause aus auch Einsätze direkt an der Fahrbahnkante.