Die Qualität der Installation von Fahrzeug-Rückhaltesystemen ist nicht bei allen Bauweisen zertifiziert

Bauweisen von FRS BSWO BSWF SP

Quelle Abbildung: Gütegemeinschaft Betonschutzwand und Gleitformbau – Bauweisen von FRS

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) müssen für Einsätze in Deutschland eine Dauerhaftigkeit von 25 Jahren nachweisen. Die Leistungsdaten werden in EN 1317 Anprallprüfungen ermittelt. Um die Leistungsdaten dauerhaft in praktische Installationen übertragen zu können, müssen die Randbedingungen der Installation gleichwertig sein zu den Randbedingungen der Anprallprüfungen.

Das gilt insbesondere für:

  • die verwendeten FRS-Materialien (Beton, Stahl),
  • die Art der Aufstellung (frei aufgestellt, eingespannt, verankert, erdverankert),
  • die Zusammensetzung und den Aufbau der Unterlage (gebundene / ungebundene Unterlage) sowie für
  • die Gesamtinstallation in Bezug auf Bankettneigungen oder Böschungen.

Die Sicherstellung der Übertragbarkeit der Leistungsdaten und der Dauerhaftigkeit hat bei einer Installation oberste Priorität. Die Anforderungen und Vorgaben für die Installation von Schutzeinrichtungen (SE) werden primär durch zwei Regelwerke bzw. Dokumente definiert:

  1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS)
  2. Einbauanleitung des Herstellers des zu installierenden FRS (EBA)

In diesem Zusammenhang ist die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen und Vorgaben einer Installation ein sehr wichtiger Punkt im Gesamtprozess der Qualitätssicherung. Ein geschlossener Qualitätsprozess basiert immer auf einem dualen System der Eigen- und Fremdüberwachung. ZTV FRS und Einbauanleitungen schreiben im Regelfall jedoch keine Fremdüberwachung der Installation vor. Eine Ausnahme bilden Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (BSWO): Sie müssen seit 2014 zusätzlich zur Herstellung auch eine Fremdüberwachung für die Installation nachweisen.

Die Anforderungen basieren auf dem Vergleichsverfahren für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (VGVF BSW O 2013), welches durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt wurde. Die Überwachung der geforderten Qualtität wird jährlich durch eine von der BASt akkreditierten Überwachungsstelle vor Ort bei einer BSWO-Herstellung / Installation durchgeführt. Das Verfahren ist somit eine elementare Grundlage für eine durchgängige, lückenlose Qualitätskontrolle für die Herstellung und Installation von BSWO.

In einem sogenannten „in-situ production control“ (IPC) Verfahren muss jährlich nachgewiesen werden, dass alle Anforderungen aus dem Qualitätsverfahren eingehalten werden. Dabei werden alle hergestellten, gelieferten und verwendeten Materialien wie auch die Ausführung des Systems und der Unterlage in Bezug auf die Anforderungen aus der Einbauanleitung und den relevanten Regelwerken überprüft. Weiterhin wird das eingesetzte Personal in Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen, Zertifikate und die verwendeten Geräte und Maschinen in Bezug auf Wartung und Funktion hin überprüft. Die Herstellungsbetriebe für BSWO müssen den gesamten Qualitätsprozess sowie alle erforderlichen Unterlagen in einem sogenannten IPC-Handbuch bzw. Eigenüberwachungshandbuch für alle durchgeführten Installationen dokumentieren bzw. nachweisen. Der von der Überwachungsstelle im Nachgang zu einer Überprüfung ausgestellte Überwachungsbericht enthält eine detaillierte Beschreibung über Abweichungen und Vorgaben für die jeweiligen erforderlichen Korrekturen. Im Vergleich zu den Stahlschutzplanken (SP) und Betonschutzwänden in Fertigteilbauweise (BSWF) werden damit deutlich höhere Anforderungen gestellt und folglich höhere Sicherheiten in Bezug auf eine ordnungsgemäße Funktion und Dauerhaftigkeit geschaffen.

Mit der Anforderung aus dem VGVF BSW O 2013, dass BSWO korrosionsgeschützte Längsbewehrungselemente verwenden müssen, wird zudem sichergestellt, dass BSWO dauerhaft sind – und das auch über die geforderten 25 Jahre hinaus. Die jährliche CE-Zertifizierung von SP und BSWF überwacht ausschließlich die Herstellung der einzelnen Systembauteile, jedoch nicht die Installation der FRS vor Ort. Da die (dauerhafte) Leistungsfähigkeit eines FRS jedoch nicht nur von den angelieferten Materialien und Bauteilen, sondern in großem Maße auch von der korrekten Installation vor Ort abhängt, entsteht bei fehlender Fremdüberwachung in Folge eine Sicherheitslücke.

Ortbetonschutzwände sind aktuell die einzigen Schutzeinrichtungen mit vorgeschriebener und zertifizierter Fremdüberwachung der Installation vor Ort.