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Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) können in vielfältiger Art und Weise installiert werden. Frei aufgestellte Systeme können auf gebundenen (z.B. Asphalt oder Beton) oder ungebundenen (z.B. Frostschutzschicht) Unterlagen installiert werden und sind nicht in der Unterlage verankert. Eine Ausnahme gibt es für Schutzeinrichtungen (SE) für Ingenieurbauwerke – hier wird eine Sicherung der Lage gefordert.
Eine erste Kategorie der SE stellen die eingespannten Systeme dar, i.d.R. handelt es sich hier um Betonschutzwände, welche mittels Nut oder Ankern auf einer gebundenen Unterlage installiert werden. Gebundene Unterlagen werden in Deutschland immer umfassenden Kontrollen und Tests unterzogen, sodass hier immer von einer Vergleichbarkeit der Werkstoffe der (gebundenen) Unterlage ausgegangen werden kann.
Werden Betonschutzwände (BSW) in Fertigteilbauweise (BSWF) auf einer gebundenen Unterlage frei aufgestellt oder eingespannt installiert, hängt die Leistungsfähigkeit sehr stark von der Ebenheit der Unterlage bzw. der jeweils vorhandenen Kontaktfläche zwischen BSWF und Unterlage sowie dem Verlauf einer etwaigen Nut ab. Im nationalen Regelwerk ZTV FRS ist aktuell eine Toleranz von +/- 6 mm (d.h. insgesamt 1,2 cm !) auf einer Länge von 4 m definiert. Real betrachtet kommen dabei im besten Fall drei Kontaktzonen zwischen SE und Unterlage zustande, realistisch eher nur zwei – wobei die BSWF dann auch noch eine zusätzliche Biegespannung aufweisen. Werden BSWF in Verläufen mit Radien eingenutet, erhöht sich die Komplexität zusätzlich. Wird außerdem noch die Neigung der Unterlage mit betrachtet, ergeben sich zusätzliche „Verluste“ in den für die Leistungseigenschaften wichtigen Kontaktzonen. Hieraus folgt auch: Je länger ein BSWF, desto geringer wird die effektive Kontaktzone zwischen der SE und der Unterlage. Hier sollten bei den EN 1317 Prüfungen entsprechende zusätzliche Randbedingungen dokumentiert werden, um eine Übertragung in die Praxis sicher zu stellen. Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (BSWO) erfüllen demgegenüber herstellungsbedingt immer einen vollständigen „100 %-“ Kontakt zur Unterlage; die Bauweise sorgt dafür, dass jegliche Unebenheiten der Unterlage (Lage und Neigung) vollständig ausgeglichen werden, die Kontaktfläche zur Unterlage ist immer vollständig sichergestellt. Installationen in Abschnitten mit Radien sind diesbezüglich auch völlig unkritisch.
Die dritte Kategorie der SE wird durch Systeme geprägt, welche im Baugrund (im Regelfall im Lockergestein) unter dem sichtbaren FRS verankert werden; hierzu zählen im Wesentlichen die gerammten Stahlschutzplanken, auch verankerte BSWF. Eine Analyse der zu erwartenden Leistungseigenschaften in der Praxisinstallation ist dabei sehr komplex, da die zu berücksichtigenden Parameter vielfältig sind. Die in den EN 1317 Fahrzeugprüfungen ermittelten Leistungseigenschaften basieren auf den jeweiligen individuellen Randbedingungen der jeweils im (Prüfinstitut-) Baugrund installierten Systeme. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Hersteller solcher Systeme bei dieser „einmaligen wichtigen“ Installation sehr genau auf optimalste Randbedingungen achten. Die sich stellende Frage lautet, ob und wie sich diese Leistungseigenschaften in den multiplen Praxisinstallationen mit jeweils eigenen Randbedingungen verhalten: Wird dort ein Baugrund gemäß EN 1317 Prüfung installiert, falls nein, wurde der Baugrund in einen „EN 1317“ Baugrund ausgetauscht? Besteht hinter dem System ein ausreichender Erdkörper vor einer Böschung? Hier gibt es aktuell keine Forderung einer Prüfung des Baugrundes je Systemprüfung; die Prüfinstitute müssen die Bodeneigenschaften „nur“ jährlich oder in noch längeren Intervallen nachweisen. Die Praxis lehrt uns, dass es oftmals quasi unmöglich ist, diese Randbedingungen einzuhalten. Hier kommen zudem noch die jahreszeitlich bedingten Änderungen der Eigenschaften der verschiedenen Böden hinzu (z.B. Feuchtigkeit, Frost, etc.) – und, der Baugrund in der Praxis wird nicht – wie in den Prüfinstituten – intervallmäßig ausgetauscht. Es wäre dringend geboten, hier belastbare Parameter für die entsprechenden EN 1317 Fahrzeugprüfung zu schaffen, welche dann auch in den Örtlichkeiten zu verifizieren sind.
Es kann abschließend festgehalten werden, dass, solange es keine direkte Übertragung und Prüfung aller relevanten Randbedingungen der Fahrzeugprüfungen und Systeme nach EN 1317 in die Praxis gibt, nur die Ortbetonschutzwände (auf gebundenen Unterlagen) eine Übertragung der Leistungseigenschaften aus den EN 1317 Fahrzeugprüfungen garantieren können.
LINETECH = Garantierte Leistungseigenschaften in allen Örtlichkeiten