Quelle Abbildung: Gütegemeinschaft Betonschutzwand und Gleitformbau, Webinar Betonschutzwände 01. Dezember 2022: Beispiele Systemübergänge
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) unterliegen europäischen und nationalen Regelwerken und werden im Wesentlichen in die folgenden Systemarten eingruppiert:
- Schutzeinrichtungen (SE)
- Anfangs- und Endkonstruktionen (AEK)
- Anpralldämpfter (APD)
- Übergangskonstruktionen (ÜK)
Auf der Ebene der europäischen Ebene sind die EN 1317 Regelwerke die Grundlage für die durchzuführenden Anprallprüfungen an den jeweiligen Systemen. National gelten in Deutschland eine Reihe von Regelwerken, welche im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegen.
Bei den ÜK wurde das europäische Regelwerk EN 1317-4 (aus dem Jahr 2002) bislang noch nicht harmonisiert, d.h. noch nicht für die allgemeine Anwendung in den Mitgliedsländern freigegeben. Aus diesem Grund gelten für ÜK in Deutschland besondere Bedingungen, welche im Wesentlichen auf den technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (TK FRS) sowie den technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK 2017) basieren.
Dort sind neben den grundsätzlichen EN 1317-4 Anforderungen an eine ÜK-Anprallprüfung zusätzliche Anforderungen an eine Prüfung und Zulassung von ÜK aufgeführt. So müssen beispielsweise die An-prallpunkte für die Anprallprüfungen im Vorfeld mit der BASt abgestimmt werden. Anprallgeprüfte (durch die BASt) positiv begutachtete ÜK können ihr Einsatzgebiet durch formal beantragte und positiv begutachtete Modifikationen des anprallgeprüften „Quellsystems“ (durch die BASt) erweitern.
Übergangselemente (ÜE) sind eine Sonderform von ÜK und werden in den TLP ÜK in einem separaten Kapitel geregelt. Während ÜK verschiedene Bauarten und Aufhaltestufen von Schutzeinrichtungen miteinander verbinden können, gelten für ÜE eine Reihe von spezifischen Vorgaben, welche allesamt erfüllt werden müssen. Der relevante Unterschied zwischen ÜK und ÜE besteht darin, dass ÜE im Vergleich zu ÜK keine Anprallprüfung absolvieren müssen. Dafür gelten für ÜE im Wesentlichen jedoch die folgenden Anforderungen bzw. Einschränkungen:
- ÜE müssen von SE-Herstellern formal beantragt werden und müssen von einer ÜE-Bewertergruppe positiv begutachtet werden; die finale Entscheidung obliegt der BASt.
- Die Aufhaltestufe der beiden zu verbindenden SE muss identisch sein (N2 an N2, H2 an H2, usw.).
- Sicherstellung einer kraftschlüssigen Verbindung der Hauptlängselemente (statischer Nachweis erforderlich).
- Bauart, Längselemente und Wirkungsweise der beiden zu verbindenden SE sind vergleichbar (Beton an Beton, kein Beton an Stahlplanken, usw.).
- Normalisierte dynamische Durchbiegungen der beiden zu verbindenden SE dürfen die festgelegten Grenzen nicht überschreiten (Beispiel: Ddyn. von 2 zu verbindenden SE < 0,7 m => Delta Ddyn. beider SE darf maximal 0,2 m betragen).
- Die Konstruktionen der beiden zu verbindenden SE sind ähnlich / vergleichbar (die konstruktiven Merkmale und der Lastabtrag sind vergleichbar).
- Das Anprallverhalten der Fahrzeuge an beiden zu verbindenden SE muss vergleichbar sein (Prüfung anhand der durchgeführten Anprallversuche).
- Werkstoffe (müssen Vorgaben der Regelwerke erfüllen).
- Spezifische Vorgaben an die Produktdokumentation.
Die vorgenannte ÜE-Bewertergruppe besteht im Regelfall aus 8 Personen: Jeweils 2 Gutachter kommen a) von der BASt, b) dem Bund / den Ländern sowie c) und d) den beiden Industrieverbänden für Betonschutzwände bzw. für Stahlschutzplanken. Positiv begutachtete Übergangselemente werden durch die BASt in einem Datenblatt erfasst und in die technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland (TÜL) aufgenommen.
Quelle Abbildung: Gütegemeinschaft Betonschutzwand und Gleitformbau, Webinar Betonschutzwände 01. Dezember 2022: Relevante Regelwerke für Systemübergänge
In Bezug auf die ÜK gibt es eine weitere Klasse von Systemübergängen: Anschlusskonstruktionen (AK). AK werden in einem Sonderkapitel der TK FRS geregelt und benötigen im Vergleich zu den ÜE keine Begutachtung durch die ÜE-Bewertergruppe. Gleichwohl gelten für AK die Anforderungen aus den TLP ÜK und die jeweiligen Hersteller sind in der Verantwortung, für eine erforderliche Konstruktion immer die Regeln der TLP ÜK und den Stand der Technik sicherzustellen.
Systemübergänge sind wichtige Bestandteile für einen FRS-Baukasten. Unser Portfolio besteht daher aus einer großen Anzahl von anprallgeprüften Übergangskonstruktionen wie auch Übergangselementen. Bei Anschlusskonstruktionen gibt es selten eine “Blaupause”, wir berücksichtigen bei der Konzipierung immer alle örtlichen Randbedingungen, um bei jeder Realisierung auch die höchste individuelle Sicherheit bieten zu können.
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LINETECH – Sicherheit bei allen Systemübergängen